Abrechnung der kieferorthopädischen Untersuchung

Abrechnung der kieferorthopädischen Untersuchung

Eine kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt  KFO-therapeutischer Maßnahmen wird mit der Bema 01k honoriert. Um die 01k in Ansatz zu bringen, muss folgender Leistungsinhalt erbracht werden: das ärztliche Gespräch, sezielle kieferorthopädische Anamnese und Untersuchung, Aufklärung und Beratung, die Feststellung des kieferorthopädischen Indikationsgrades (KIG), Befund und Dokumentation. Die Leistungserbringung erfolgt  visuell. Als Hilfsmittel sind ein Metalllineal, Schiebelehre o.ä. zu verwenden. Abdrücke, OPG, FRS oder Gesichtsfotos sind zu diesem Zeitpunkt vielleicht  hilfreich, jedoch nicht über die GKV abrechenbar. Ausnahme: bei Verdacht auf Verlagerungen oder Nichtanlagen ist ein OPG möglich oder ggf. Abdrucknahme bei schwierig festzustellendem Tiefbiss

Abrechnung: 01k ausschließlich nur vor  Behandlungsbeginn; auch bei sog. ausgeKIG-ten Fällen oder erwachsenen Patienten. Erneut abrechenbar ist sie frühestens nach 6 Monaten. In der Position 01k ist auch die Untersuchung nach 01 enthalten.

Tipp: Während der Beratung der Patienten bzw. der Eltern sollten Sie immer das vom Gesetzgeber vorgegebene Schema für die KIG-Einstufung bereit halten. Es ist selbsterklärend und hilfreich, besonders bei sog. Grenzfällen.

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