Wie von Dr. Sander beschrieben, gibt es für die Klasse II-Behandlung verschiedene Lösungen. Das gilt für die Abrechnung gleichermaßen.

Befindet sich der Patient noch im frühen Wechselgebiss, meist mit dem KIG-Befund D5, können Sie bereits eine Frühbehandlung nach 8c beantragen. Diese  funktionskieferorthopädischen Maßnahmen, häufig mit herausnehmbaren Apparaturen, erstrecken sich über 1,5 Jahre. Alle diagnostischen Leistungen sowie die Abschlagspositionen sind dann auf diesen Zeitraum reduziert. Die Eingliederung des Gerätes ist mit dem Abschlag abgegolten. Eine spätere Hauptbehandlung über 3-4 Jahre ist in vielen Behandlungsfällen angezeigt. Bei der Kombination VDP + Headgear berechnen Sie neben den Laborkosten für die VDP noch die Honorar-Pos. 2x 126b (Bänder) und Bema 130 (HG) zzgl. Materialkosten für die extraorale Verankerung. Stellen Sie in der klinischen  Untersuchung Ihres Patienten bereits die 2. Wechselgebissphase fest, können Sie sofort einen regulären Behandlungsplan über 3-4 Jahre aufstellen, der die Laborkosten für die funktionskieferorthopädische Vorbehandlung und die Positionen für die anschließende Multibracket-Maßnahmen beinhaltet.

Für eine späte Klasse II-Korrektur mit der Herbst-Apparatur beantragt man ebenfalls einen HKP über 3-4 Jahre. Für das Scharnier steht uns als Honorar die Pos. 131b pro Seite zur Verfügung. Die Materialkosten für das Scharnier können zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Neben der 131b sind laut Gesetzgeber nur bis zu 4 Bänder (126b) berechnungsfähig. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Therapie das Herbst-Scharnier auch zwingend als erstes Gerät eingesetzt werden muss. Bei anbehandelten Fällen ist eine Kostenübernahme durch die GKV ausgeschlossen.

Die im fachlichen Beitrag erwähnte bissverlagernde SUS-Feder ist im  Leistungskatalog der GKV nicht enthalten. Diese Alternative zum Herbst-Scharnier muss dem Patient als private Leistung angeboten werden. In diesem Fall berechnen Sie die 4 Bänder über die GKV ab. Die Materialkosten für die SUS-Federn werden Sie dem Patient privat in Rechnung stellen. Idealerweise ist sie Bestandteil Ihrer Außervertraglichen Leistungen, die Sie mit Ihren Patienten treffen. Als Honorar für die Eingliederung der SUS-Feder können Sie noch die Pos. GOZ 6160 pro Verankerung in Ansatz bringen.